Skip to content

Vorsorge in der Patchworkfamilie ‐ Welche Rechte haben Stiefeltern, wenn der Partner stirbt?

Im Jahr 2020 lebte bereits über eine Million unverheiratete Paare mit Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. Oftmals handelt es sich um Patchworkfamilien, bei denen der Nachwuchs aus vorherigen Beziehungen stammt. Wenn der biologische Elternteil verstirbt, droht die neu entstandene Familie zu zerbrechen, da viele gesetzliche Regelungen nicht an der Situation der verbliebenen Lebenspartner und ihrer Stiefkinder ausgerichtet sind. Ein mögliches Umgangsrecht sowie Verfügungen im Testament sind unzureichende Notlösungen. Sicherheit kann nur eine Stiefkindadoption bringen.

Sorgerecht durch Stiefkindadoption

Typische Fragen im Todesfall des rechtlichen Elternteils sind, ob das Kind in seinem bisherigen Umfeld, beim Stiefelternteil, bleiben kann. Darf der verbliebende Lebenspartner Sorgerechtsentscheidungen beispielsweise zum Schulwechsel oder zu Arztbesuchen treffen? Seit Anfang 2020 können nichteheliche Lebensgefährten die Kinder ihrer Partner adoptieren. Mit der Adoption ist das Stiefkind einem gemeinsamen Kind rechtlich gleichgestellt und der annehmende Elternteil erhält ein eigenes Sorge- und Umgangsrecht. Das heißt, der Adoptivelternteil kann auch im Todesfall des biologischen Elternteils alle Angelegenheiten des Kindes regeln. Zu beachten ist, dass Stiefeltern nach einer Adoption auch unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind sind, selbst falls es zur Trennung des Paares kommt.

Voraussetzungen der Adoption

Grundsätzlich müssen die unverheirateten Lebenspartner vor der Adoption mit dem Kind in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben. Das heißt, der Stiefelternteil muss starken Anteil am Leben des Kindes haben und Verantwortung übernehmen. Neben dem Lebenspartner und dessen leiblichen Kind muss auch der andere biologische Elternteil zustimmen, der durch den adoptionswilligen Stiefelternteil ersetzt wird. Das Verwandtschaftsverhältnis erlischt durch die Adoption. Kommt es darüber zum Streit, erfolgt die Klärung vor Gericht.

Ohne Sorgerecht bleibt bestenfalls Umgang

Ohne eine Adoption hat die Beziehung des Stiefelternteils zu dem Kind keine rechtliche Grundlage. Sie beruht nur auf der Lebenspartnerschaft mit dem biologischen Elternteil. Im Todesfall entfällt diese Grundlage und die Beziehung zwischen Stiefelternteil und Kind ist nicht geschützt, selbst wenn sie emotional weiterbesteht. Ein verbliebender Stiefelternteil kann umgangsberechtigt sein, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Erwachsene muss eine enge Bezugsperson des Kindes sein. Willigt der ebenfalls noch lebende sorgeberechtigte Elternteil, also der Ex-Partner des verstorbenen Elternteils, nicht ein, bleibt erneut nur der Gang zum Gericht.

Lebenspartner im Testament benennen

Als weitere Möglichkeit, die jedoch keine Adoption ersetzt, kann der Stiefelternteil als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um den Nachlass für das Stiefkind zu verwalten. Der längstlebende rechtliche Elternteil kann von der Vermögenssorge ausgeschlossen werden, darf also nicht über das Erbe des Kindes verfügen. Gibt es keine weiteren sorgeberechtigen Elternteile, ist es empfehlenswert, eine umfassende Sorgerechtserklärung in das notarielle Testament aufzunehmen. Damit kann der Erblasser seinen Lebenspartner als Sorgeberechtigten einsetzen.

Weitere Meldungen finden Sie unter: https://ratgeber-notar.de

Weitere Artikel

Vereinsrecht – Mit guter Vorbereitung klappt es mit dem Vereinsregister

Vereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland nicht wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Mitglieder sind allein in Sportvereinen organisiert. 1 Viele Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und dienen damit der Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ist eine wichtige Stütze für unsere Demokratie. Notarinnen und Notare unterstützen Vereine bei Anmeldungen

Vorsicht ist besser als Nachsicht – warum ein vorsorgender Ehevertrag sinnvoll ist

Bei der Heirat blicken die meisten Paare auf das persönliche Miteinander und ihre gemeinsame Zukunft. Mit der Eheschließung gehen jedoch auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Durch einen notariellen Ehevertrag lassen sich

Warum auch Alleinerziehende ein Testament machen sollten – Zugriff des Ex-Partners auf das Erbe verhindern

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht. Zum Sorgerecht gehört auch die Vermögenssorge Wenn ein Alleinerziehender stirbt und

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr