Wir verstehen die Bedeutung der Notfallvorsorge, um Sie bei plötzlichen Krankheiten oder Unfällen abzusichern. Deshalb beraten wir Sie umfassend zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Diese wichtigen Dokumente garantieren, dass Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht entscheiden können. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstbestimmung zu schützen und für Klarheit in jeder Lebenslage zu sorgen.
Vorsorge
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG
Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Register
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.
Unser Versprechen:
Sorgfältige, präzise Bearbeitung Ihrer Anliegen mit einem Lächeln. Ihr Vertrauen ist unser wertvollstes Gut.