Skip to content

Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „GmbH-Gründung“

Seit dem 30. Juli 2024 ist die neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „GmbH-Gründung“ unter https://gmbh-gruenden.notar.de/ erreichbar.

Die Seite bietet interessierten Gründerinnen und Gründern eine Vielzahl an rechtlichen sowie praktischen Informationen rund um das Thema „GmbH-Gründung“. Als erste Anlaufstelle für Startups sowie Unternehmerinnen und Unternehmer erläutert die Seite leicht verständlich und zugleich rechtssicher die einzelnen Schritte der GmbH-Gründung und beantwortet häufig gestellte Fragen. Durch Verlinkungen mit der Notarsuche unter https://www.notar.de/ und den notariellen Onlineverfahren unter https://online.notar.de ermöglicht sie es den Nutzerinnen und Nutzern außerdem, die Notarin oder den Notar ihres Vertrauens zu finden und auf Wunsch den Vorgang der notariellen Online-Verfahren direkt und unkompliziert zu starten.

Notarinnen und Notare können durch einen entsprechenden Link in ihrer E-Mail-Signatur sowie auf ihrer eigenen Internetseite auf das neue Angebot der Bundesnotarkammer aufmerksam machen und damit nicht nur ihr eigenes Informationsangebot erweitern, sondern auch die Sichtbarkeit der Internetseite für die Nutzerinnen und Nutzer verbessern.

Weitere Artikel

Vereinsrecht – Mit guter Vorbereitung klappt es mit dem Vereinsregister

Vereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland nicht wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Mitglieder sind allein in Sportvereinen organisiert. 1 Viele Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und dienen damit der Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ist eine wichtige Stütze für unsere Demokratie. Notarinnen und Notare unterstützen Vereine bei Anmeldungen

Vorsicht ist besser als Nachsicht – warum ein vorsorgender Ehevertrag sinnvoll ist

Bei der Heirat blicken die meisten Paare auf das persönliche Miteinander und ihre gemeinsame Zukunft. Mit der Eheschließung gehen jedoch auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Durch einen notariellen Ehevertrag lassen sich

Warum auch Alleinerziehende ein Testament machen sollten – Zugriff des Ex-Partners auf das Erbe verhindern

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht. Zum Sorgerecht gehört auch die Vermögenssorge Wenn ein Alleinerziehender stirbt und

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr