Mehr Sicherheit für den letzten Willen: Amtliche Verwahrung und Zentrales Testamentsregister

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente nicht oder erst nach Jahren gefunden werden. Die Notarkammer empfiehlt allen, die ein Testament errichten wollen, auf Nummer sicher zu gehen und dieses in die amtliche Verwahrung zu geben. Hierdurch wird die letztwillige Verfügung zwangsläufig auch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Bei einem Notar erstellte Testamente werden zudem zwingend in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht aufgenommen.

Beschleunigung des Nachlassverfahrens

Die Errichtung eines Testaments beim Notar ermöglicht, den eigenen letzten Willen rechtssicher zu dokumentieren. Die daraus resultierende amtliche Verwahrung und Eintragung im Zentralen Testamentsregister garantieren zudem, dass die letztwillige Verfügung im Nachlassverfahren berücksichtigt wird. Die digitale und zentrale Speicherung der Verwahrangaben zu Testamenten ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Ablieferung der Urkunden im Sterbefall. Gerichtliche Nachlassverfahren lassen sich enorm beschleunigen, da die hinterlegten Urkunden nach dem Tod aus der amtlichen Verwahrung genommen und eröffnet werden.

Urkunden bleiben vor unbefugten Blicken geschützt

Wenn der Sterbefall eintritt, benachrichtigt das zuständige Standesamt das Zentrale Testamentsregister. Dort wird im Computer geprüft, ob der Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat. Sofort werden dann das Nachlassgericht und die Verwahrstellen entsprechend informiert. Der Datenschutz bleibt gewahrt. Gespeichert werden nur die Daten, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich sind, nicht aber der Inhalt von Testamenten oder Erbverträgen. Auskünfte zur Ermittlung erbrechtlich relevanter Urkunden können Gerichten und Notaren erteilt werden, zu Lebzeiten muss aber der Erblasser der Auskunftserteilung zugestimmt haben.

Weitere Artikel

Fake-Rechnungen für Eintrag ins Handelsregister

Betrüger haben es auf Jungunternehmen abgesehen Westfälische Notarkammer. Immer wieder kommt es vor, dass neu gegründete GmbHs direkt nach der Eintragung ins Handelsregister gefälschte Rechnungen erhalten. Viele dieser Fake-Dokumente lassen sich nur bei genauer Prüfung von den offiziellen Rechnungen der Registergerichte unterscheiden und fordern zu einer äußerst kurzfristigen Bezahlung auf.

Karriere im Notariat: Neue bundesweit einheitliche Fortbildungsmöglichkeiten stärken berufliche Perspektiven

Bundesweit einheitliche Fortbildungsabschlüsse Notarfachwirt, Notarfachassistent, Notarfachreferent – bereits bisher gab es vielfältige Angebote für Notarfachangestellte, sich fortzubilden und Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erwerben. „Mit der neuen Fortbildungsstruktur werden diese Perspektiven künftig noch transparenter und bundesweit vergleichbar“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer. Die bisherigen regional unterschiedlichen Fortbildungsangebote werden

Vorsicht bei Grundstücken in zweiter Reihe — Nachbar kann Durchgang zum eigenen Haus verweigern

Hauseigentümer ohne direkten Zugang zur Straße vertrauen oft darauf, dass der Nachbar die Überquerung seines Grundstücks duldet. Das kann bei einem Streit oder Verkauf an Dritte schnell zum Problem werden, wenn im Grundbuch kein Wegerecht eingetragen wurde. Sogar nach jahrzehntelangem Einverständnis gibt es kein Gewohnheitsrecht auf Wegenutzung. Betroffene sowie Personen,

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr