Skip to content

Ergebnisse des Praxischecks bestätigen zentrale Rolle der Notarinnen und Notare bei der Gründung von Unternehmen und Vereinen

Die Bundesnotarkammer begrüßt die Ergebnisse des Praxischecks des Bundesministeriums der Justiz zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2024_Ergebnisse_Praxischeck_Vereins_GmbH_Recht.html?nn=110490). „Der Bericht unterstreicht die bedeutende Rolle der Notarinnen und Notare als Schlüsselfigur beim Abbau bürokra-tischer Hürden bei Gründungen und schlägt vor, sie als zentrale Anlaufstelle für die Gründung von GmbHs und die Anmeldung von Vereinen zu etablieren“, so Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer. Diese Weiterentwicklung würde nicht nur Prozesse noch effizienter gestalten, sondern auch maßgeblich zur Entlastung von Unternehmen und Vereinen beitragen.

Besonders positiv zu bewerten ist der Vorschlag, Notarinnen und Notare zu einem „One-Stop-Shop“ für Gründungen auszubauen. Dies würde es Gründerinnen und Gründern ermöglichen, sämtliche behördliche Vorgänge in einem Schritt zu erledigen, was den gesamten Prozess erheblich erleichtern und beschleunigen würde. „Die Notarinnen und Notare in Deutschland wirken gerne daran mit, die Digitalisierung von Gründungsprozessen weiter voranzutreiben“, erklärt Bormann. Dass die Bundesnotarkammer über die dazu erforderliche Kompetenz verfügt, hat sie bereits in der Vergangenheit bewiesen, z. B. durch die Einführung der notariellen Online-Verfahren für Gründungen (s. hier). Ein wichtiges Anliegen der Bundesnotarkammer ist auch die Unterstützung von Gründerinnen und Gründern von Unternehmen sowie von Vereinen, für die sie zwei verschiedene Websites als Informationsplattformen betreibt (s. https://gmbh-gruenden.notar.de/ sowie https://verein-gruenden.notar.de/).

Weitere Artikel

Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet

Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die

Verlorenes Vertrauen – Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse und setzt damit uneingeschränktes Vertrauen zu der Person des Bevollmächtigten voraus. Doch was ist, wenn dieses Vertrauen plötzlich nicht mehr da ist? Widerruf der Vollmacht „Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden; eine unwiderrufliche Vorsorgevollmacht ist unzulässig“, erklärt Notar Michael Uerlings,

Hilfe! Ich bin in einer Erbengemeinschaft!

Werden mehrere Personen Erben, gehört ihnen zunächst der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Alle Erben bilden die sogenannte Erbengemeinschaft. Handhabung und Abwicklung von Erbengemeinschaften werfen häufig Fragen auf. Notarinnen und Notare unterstützen dabei und beraten im Vorfeld, wie nicht funktionsfähige Erbengemeinschaften verhindert werden können. Erben ohne Zutun Verstirbt ein Mensch, denkt man

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr