Ehevertrag: Finanzielle Vorsorge in der Partnerschaft

Westfälische Notarkammer. Viele Menschen verbinden einen Ehevertrag ausschließlich mit dem Gedanken an eine mögliche Trennung. Eine solche schriftliche Vereinbarung kann aber auch während einer glücklichen Ehe von Nutzen sein und für beide Partner Sicherheit schaffen. Sollte die Beziehung dennoch eines Tages enden, erweist sich ein gut durchdachter Ehevertrag oft als hilfreich. Die klaren Regelungen können in einer emotional belastenden Zeit für Transparenz sorgen und beiden Partnern den Weg in einen neuen Lebensabschnitt erleichtern.

Ehevertrag entlastet bei Trennung

Eheleute können in einem Ehevertrag dokumentieren, wem welche Vermögenspositionen zu Beginn der Ehe gehören und wie viel diese wert sind. Trennen sie sich nach einigen Ehejahren, kann das helfen, teure Beweisaufnahmen zu vermeiden, Ausgleichsansprüche zu berechnen oder den Hausrat gerecht aufzuteilen.

Für den Fall einer Trennung können die Partner zudem festlegen, inwiefern die während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche auszugleichen sind. Der Ehevertrag kann zum Beispiel detailliert festhalten, dass ein Versorgungsausgleich beschränkt wird. So können die einzelnen Ehegatten private Altersvorsorge betreiben, ohne zu fürchten, sie bei einer Scheidung teilen zu müssen.

Lesen Sie hier, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist – und wann er als sittenwidrig gilt.

Ehelichen Unterhalt vertraglich festlegen

Auch Unterhaltsfragen lassen sich in einem Ehevertrag klären. Für die Zeit während der Ehe kann etwa festgeschrieben werden, wie viel beide Ehepartner zur gemeinsamen Haushaltsführung beizusteuern haben, falls die Kassen ansonsten getrennt verbleiben sollen. Daneben können sie Regeln für Krisenfälle wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit aufstellen. Auch können sie bestimmen, wie der Unterhalt bei einer Trennung oder nach der Scheidung ausfallen soll. Nachehelicher Unterhalt kann beispielsweise zeitlich und bezogen auf die Höhe begrenzt werden. Die Partner können auch komplett auf ihn verzichten.

Ehevertrag oder nicht? Notarielle Beratung hilft

Bei finanziellen Fragen zur Ehe und Eheverträgen ist die Rechtsprechung besonders umfangreich und komplex, weshalb sich Heiratswillige von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen sollten. Gültig ist nur ein notariell beurkundeter Ehevertrag. Genau wie ein Testament oder Vollmachten sollten Eheleute ihren individuellen Vertrag alle fünf bis zehn Jahre notariell darauf überprüfen, ob er noch aktuell ist oder angepasst werden sollte.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

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