0351 82654-0

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – Registrierung verhindert Bestellung eines gerichtlichen Betreuers

Immer mehr Menschen sind aufgrund von Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden etwa 1,3 Millionen Personen in Deutschland von einem gerichtlich bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen.

Bevollmächtige im Bedarfsfall schnell bekannt

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Interessen und Belange wahrnehmen soll. Doch leider haben die Gerichte oft Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat. Abhilfe schafft hier ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). Bisher wurden dort fast 5,7 Mio. Vorsorgeverfügungen registriert. Mit dem Vorsorgeregister können Gerichte schnell ermitteln, wem eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Zur Dokumentation erhalten die Vollmachtgeber eine ZVR-Card im Scheckkartenformat mit Angaben zum Vollmachtgeber und zur gewählten Vertrauensperson, dem Aufbewahrungsort der Urkunde und Angaben über zusätzliche Eintragungen wie Betreuungs- oder Patientenverfügung. Die Dokumente selbst werden im Vorsorgeregister aus Datenschutzgründen nicht abgelegt.

Bevollmächtigte werden umgehend informiert

Registrierung und ZVR-Card verhindern überflüssige Betreuungen. Denn nur wenn für einen Betroffenen kein Bevollmächtigter ausfindig gemacht werden kann, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Der Eintrag im ZVR kostet einmalig zwischen 20 und 30 Euro. Die ZVR-Card ist kostenlos. Die ZVR-Card passt ins Portemonnaie und kann immer bei sich getragen werden – eine weitere Sicherheit, dass im Bedarfsfall der Bevollmächtigte umgehend benachrichtigt werden kann.

Notar unterstützt bei der Ausgestaltung

Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen will, sollte sich unbedingt von einem Notar beraten lassen. Dieser hilft bei der Erforschung des persönlichen Willens und bringt diesen in rechtssichere und beweiskräftige Formulierungen. Dabei stellt er die Identität des Vollmachtgebers in der Urkunde verbindlich fest. Auf Musterformulare im Internet kann sich hingegen niemand verlassen. Diese werden kaum einer persönlichen Lebenssituation gerecht. Deshalb waren auch über 80 Prozent der im Jahr 2022 neu registrierten Vollmachten notariell.

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es Betreuungs- und Patientenverfügungen. Mit einer Betreuungsverfügung kann die Person des Betreuers bestimmt und es können Wünsche hinsichtlich der Ausgestaltung der gerichtlichen Betreuung geäußert werden. Mit einer Patientenverfügung können Weisungen bezüglich bestimmter Behandlungsmethoden erteilt werden.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

Weitere Artikel

Teilverkauf des Eigenheims – Was Eigentümer wissen sollten

Teilverkäufe von Immobilien werden von verschiedenen Anbietern in den Medien stark beworben Das Angebot richtet sich vor allem an Senioren die Liquidität benötigen und insbesondere aufgrund ihres Alters 8211 keinen Kredit mehr aufnehmen können oder wollen Versprochen wird finanzielle Freiheit durch Umwandlung von Immobilieneigentum in Liquidität vermeintlich ohne dabei die

Komplexe Familien, klare Verhältnisse: Nachlassplanung in Patchwork-Familien

In einer Zeit in der Familienstrukturen immer vielfältiger werden sind Patchwork Familien eine immer häufigere Erscheinung Doch mit der Herausforderung verschiedene Lebenswege und Beziehungen zusammenzuführen kommen auch komplexe Fragen der Nachlassplanung auf Das gesetzliche Erbrecht geht von der traditionellen Familiensituation aus und nimmt keine Rücksicht auf die besonderen Interessenlagen in

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll, wann sittenwidrig? Vereinbarung selbst vor einer Scheidung noch möglich

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll wann sittenwidrig Vereinbarung selbst vor einer Scheidung noch möglich Notarkammer Frankfurt am Main Vor allem junge Paare haben oft Bedenken das Thema Ehevertrag anzusprechen Zu groß ist die Angst der Partner könnte mangelndes Vertrauen unterstellen Abhängig vom Einzelfall kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein um

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen
Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr

Skip to content