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Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Notarkammern informieren über das Erben und Vererben

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wie lässt sich ein Unternehmen rechtssicher und steueroptimiert vererben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen Erbrechtstags 2025 bei der IHK zu Lübeck. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Notariat, Steuerberatung und Unternehmensführung beleuchteten die zahlreichen Fallstricke, die bei der Unternehmensnachfolge lauern – und zeigten praktikable Lösungen auf.

Häufige Fehler: Wenn fehlende Regelungen zur Existenzbedrohung werden

Die Beiträge der Referenten machten vor allem auf die häufigsten Fehler bei der Nachfolgeplanung aufmerksam. Besonders betont wurde: Fehlende oder unklare Regelungen im Testament können für Familienunternehmen existenzbedrohend sein. Statt sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, sei selbst ein einfaches Testament besser als gar keines. Als Grundsatz galt: „Was nicht geregelt ist, wird oft zum Problem.“ Wichtige Stichworte waren die rechtzeitige Notfallvorsorge, die Einbeziehung emotionaler Faktoren innerhalb der Familie sowie die regelmäßige Überprüfung bestehender Verfügungen – idealerweise alle zehn Jahre.

Lesen Sie hier den Nachbericht zur Podiumsdiskussion zum Thema „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“.

Kommunikation ist Schlüssel: Warum Offenheit Konflikte verhindert

Auch wurde vor typischen Kommunikationsfehlern gewarnt: Ein nicht kommuniziertes Testament kann zu Misstrauen und Konflikten führen. Die Empfehlung lautete daher, frühzeitig und offen mit allen Beteiligten zu sprechen – auch mithilfe professioneller Mediation.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Oswald Kleiner vertiefte das Thema mit einem Vortrag zum „Unternehmertestament“. Dabei wurde deutlich: Die testamentarische Regelung ist nur die zweitbeste Lösung – im Idealfall erfolgt die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten.

Unternehmertestament als Notfallinstrument – aber nicht die erste Wahl

Das Unternehmertestament sollte vor allem als Notfallvorsorge verstanden werden – für den Fall des unerwarteten Ablebens des Unternehmers. Entscheidend sei die sorgfältige Gestaltung unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und familiärer Rahmenbedingungen. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Umgang mit sogenannten „weichenden Erben“, also Familienmitgliedern, die das Unternehmen nicht übernehmen. Hier gelte es, einen Ausgleich zu schaffen – z. B. über Nießbrauchsrechte oder Rentenzahlungen – ohne die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Betriebs zu gefährden. Auch die Besonderheiten bei Gesellschaftsbeteiligungen, insbesondere in der GmbH, wurden erläutert: Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht, so das zentrale Fazit zur Vererbung von GmbH-Anteilen.

Steuerfalle Nachfolge: Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig nutzen

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Vortrag von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert, der die steuerlichen Tücken der Vermögensnachfolge aufzeigte. Er machte deutlich, wie sich durch geschickte Gestaltung – etwa Vorabübertragungen, Umwegschenkungen oder die gezielte Nutzung von Freibeträgen – Erbschaftssteuer reduzieren oder ganz vermeiden lässt. Besonders wichtig sei, die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig mit den zivilrechtlichen Maßnahmen abzustimmen. Denn: „Jeder steuerlichen Gestaltung liegt eine zivilrechtliche Änderung zugrunde.“ Eindringlich warnte Zimmert vor den Folgen schleichender Steuererhöhungen – durch steigende Immobilienwerte bei gleichbleibenden Freibeträgen. Eine durchdachte Nachlassplanung sei daher nicht nur sinnvoll, sondern zunehmend auch existenziell.

Fazit: Unternehmensnachfolge braucht Weitsicht – juristisch, steuerlich und menschlich

Der Erbrechtstag 2025 bot praxisnahe Einblicke und fundiertes Fachwissen rund um das komplexe Zusammenspiel von Testament, Gesellschaftsrecht und Steuerfragen bei der Unternehmensnachfolge. Wer ein Unternehmen vererben will, muss nicht nur juristisch vorausschauend planen, sondern auch familiär und wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

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