Skip to content

Online-Gründung einer GmbH – Digitalisierung notarieller Verfahren

Seit dem 1. August 2022 können Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig digital durchgeführt werden. Ermöglicht wird dies durch das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Das physische Erscheinen vor einem Notar wird fortan bei der Gründung einer GmbH nicht mehr nötig sein, auch wenn weiterhin ein Notar die Gründung begleiten und beim Handelsregister anmelden muss. Das Online-Verfahren ermöglicht eine beschleunigte, bequeme und unkomplizierte Gründung einer GmbH. So können beispielsweise Unternehmensgründer, die verstreut in Deutschland oder im Ausland leben, auf Reisen zu einem Notar verzichten. Dennoch bleibt es bei der bewährten Beratung und Expertise von Notaren.

Einbindung eines Notars weiterhin nötig

Bisher mussten die zukünftigen Gesellschafter einer GmbH persönlich vor einem Notar erscheinen, um die Gründungserklärungen und die Satzung der GmbH beurkunden zu lassen. Sodann bereitete der Notar die Anmeldung der neuen Gesellschaft beim Handelsregister vor. An diesem Verfahren wird grundsätzlich festgehalten. Zugleich öffnet sich das Notariat der Digitalisierung. Dadurch können auch Gründer aus dem Ausland unkompliziert eine GmbH in Deutschland an den Start bringen. Das von der Bundesnotarkammer entwickelte Online-Verfahren besteht aus einer sicheren digitalen Identifizierung der Beteiligten, einer Videokonferenz mit einem Notar und elektronischen Unterschriften der Gründer unter einer elektronischen notariellen Urkunde.

Genauer Ablauf des Online-Verfahrens zur Gründung einer GmbH

Nach der Terminvereinbarung mit dem Notariat – dies geschieht online auf einer von der Bundesnotarkammer bereit gestellten Online-Plattform und einer Notar-App auf dem Smartphone der Gründer – bereitet der Notar die notwendigen Urkunden vor. Die Beurkundung erfolgt dann in einer Videokonferenz in dem Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Dabei identifizieren sich der oder die Gründer zunächst mit einer kostenfreien App, die das Smartphone nutzt, um ein elektronisches Ausweisdokument der Beteiligten einschließlich des digital in dem Personalausweis oder dem Reisepass hinterlegten Lichtbildes auszulesen. Sodann bespricht der Notar die Gründung mit den Beteiligten in einer Videokonferenz, verliest den Vertrag und klärt über die Risiken und Pflichten auf. Wenn alle Fragen beantwortet sind, stimmen die Beteiligten dem Vertrag zu und unterzeichnen ihn ebenso wie der Notar in der Videokonferenz mit einer digitalen Unterschrift. Die digitale Unterschrift wird auch mit Unterstützung der App der Bundesnotarkammer geleistet. Das gesamte Verfahren ist eingebettet in die hochsichere Gründungsplattform der Bundesnotarkammer (https://www.online-verfahren.notar.de/).

Bestimmte technische Voraussetzungen für eine Online-Gründung

Erforderlich für die Teilnahme an einem Online-Verfahren zur Gründung einer GmbH ist der Besitz eines deutschen Personalausweises mit eID-Funktion, eines elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Funktion oder einer anderen europäischen eID mit Sicherheitsniveau „hoch“. Ebenso erforderlich sind ein NFC-fähiger amtlicher Ausweis, dessen Lichtbild ausgelesen werden kann, ein Smartphone zum Auslesen des Lichtbildes sowie ein Computer mit Mikrofon, Kamera und stabiler Internetverbindung.

Weitere Meldungen finden Sie unter https://ratgeber-notar.de/.

Weitere Artikel

Vereinsrecht – Mit guter Vorbereitung klappt es mit dem Vereinsregister

Vereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland nicht wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Mitglieder sind allein in Sportvereinen organisiert. 1 Viele Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und dienen damit der Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ist eine wichtige Stütze für unsere Demokratie. Notarinnen und Notare unterstützen Vereine bei Anmeldungen

Vorsicht ist besser als Nachsicht – warum ein vorsorgender Ehevertrag sinnvoll ist

Bei der Heirat blicken die meisten Paare auf das persönliche Miteinander und ihre gemeinsame Zukunft. Mit der Eheschließung gehen jedoch auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Durch einen notariellen Ehevertrag lassen sich

Warum auch Alleinerziehende ein Testament machen sollten – Zugriff des Ex-Partners auf das Erbe verhindern

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht. Zum Sorgerecht gehört auch die Vermögenssorge Wenn ein Alleinerziehender stirbt und

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr