0351 82654-0

Den „digitalen Nachlass“ regeln – Auch Social-Media-Konten gehören zum Erbe

Egal, ob in den sozialen Medien, bei Streamingdiensten, in Form von E-Mail-Accounts, Blogs und Vlogs, Kundenkonten bei Shopping-Seiten oder durch die zunehmend digitale Verwaltung unseres Lebens – wir alle hinterlassen Spuren im World Wide Web. Viele dieser Inhalte wie beispielsweise Fotos können tief in unsere Privatsphäre eingreifen. Doch was passiert im Falle unseres Ablebens? Dass es auch das digitale Erbe rechtzeitig zu regeln gilt, wird noch allzu selten bedacht.

Mehrheit der Deutschen hat noch nicht vorgesorgt

Zwar kümmern sich inzwischen vier von zehn Deutschen um ihr digitales Erbe, wie eine Erhebung des Branchenverbands bitkom im Dezember 2021 ergab – ein Jahr zuvor waren es erst drei von zehn –, doch die Zahlen belegen auch deutlich, dass sich die Mehrheit der Befragten mit diesem Thema noch nicht beschäftigt hat. Dabei ist unser digitales Erbe ähnlich wichtig wie unser materieller Nachlass und unterliegt ebenso gesetzlichen Regelungen.

Digitaler Nachlass Teil der Erbmasse

Je nach Geschäftsbedingungen erlischt ein Vertrag mit dem Tod des Vertragsnehmers nicht automatisch, sondern fließt in den Nachlass mit ein. Auch E-Mails und weitere digitale Erzeugnisse gehören ähnlich wie Briefe und andere analoge Dokumente zur Erbmasse. Wer sichergehen möchte, dass Informationen nach dem eigenen Tod in die richtigen Hände gelangen, muss zu Lebzeiten aktiv werden und einiges regeln.

Liste aller Accounts und Passwörter erstellen

Um später das digitale Erbe antreten zu können, benötigen die berechtigten Hinterbliebenen die Zugangsdaten. Ein erster Schritt ist daher die Erstellung einer Liste mit allen bestehenden digitalen Konten und Passwörtern. Diese sollte regelmäßig aktualisiert und an einem besonders sicheren Ort hinterlegt werden, um Datenklau zu verhindern.

Daten beim Notar besonders sicher

Besonders sicher sind Daten beim Notar. Dieser hilft auch, den digitalen Nachlass in einem Testament zu regeln, in dem erklärt wird, wer den eigenen Willen stellvertretend durchsetzen soll, falls man es selbst eines Tages nicht mehr kann. Wird die Nachlassregelung durch eine Vollmacht ergänzt, sollte diese stets den Passus enthalten, dass sie über den Tod hinaus gilt.

Umgang mit dem digitalen Erbe

Zudem gilt es festzulegen, wie mit dem digitalen Nachlass zu verfahren ist. Was soll mit Social-Media-Accounts passieren? Sollen sie gelöscht werden oder – falls möglich – die „in memoriam“-Funktion, ein digitaler Gedenkzustand, genutzt werden? Welche Dokumente dürfen Erben lesen, sollen bestimmte Schriftstücke nach dem Ableben zerstört oder vielleicht unter mehreren Erben aufgeteilt werden?

Weitere Meldungen finden Sie unter https://ratgeber-notar.de/.

Weitere Artikel

Mehr Sicherheit für den letzten Willen: Amtliche Verwahrung und Zentrales Testamentsregister

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente nicht oder erst nach Jahren gefunden werden. Die Notarkammer empfiehlt allen, die ein Testament errichten wollen, auf Nummer sicher zu gehen und dieses in die amtliche Verwahrung zu geben. Hierdurch wird die letztwillige Verfügung zwangsläufig auch im Zentralen Testamentsregister der

Notarielle Online-Verfahren – vereinfachtes Verfahren für Bürger

Bereits seit dem 01.08.2022 ist es möglich, die Gründung einer GmbH oder einer UG sowie Anmeldungen zum Handelsregister und zu weiteren Registern online durchzuführen. Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2023 den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren ausgedehnt, sodass auch Sacheinlagen bzw. Sachagios im GmbH-Gründungsprozess sowie einstimmige Gesellschafterbeschlüsse über Kapitalerhöhungen und andere Satzungsänderungen

Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „GmbH-Gründung“

Seit dem 30. Juli 2024 ist die neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema „GmbH-Gründung“ unter https://gmbh-gruenden.notar.de/ erreichbar. Die Seite bietet interessierten Gründerinnen und Gründern eine Vielzahl an rechtlichen sowie praktischen Informationen rund um das Thema „GmbH-Gründung“. Als erste Anlaufstelle für Startups sowie Unternehmerinnen und Unternehmer erläutert die Seite leicht verständlich

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen
Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr

Skip to content