Skip to content

In guten Tagen für schlechte vorsorgen

Für Heiratswillige ist 2022 reich an Schnapszahltagen, an denen sich der Bund fürs Leben unvergesslich besiegeln lässt. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich viele dabei nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig.

Das Paar verspricht sich mit einem Ehevertrag, im Guten auseinanderzugehen, falls es wider Erwarten mit der Ehe nicht klappen sollte. Die Eheleute haben dadurch Klarheit und Planungssicherheit. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe nicht hält, ist groß – 2020 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei 38,5 Prozent.

„Besser also in guten Tagen für schlechte vorsorgen“, rät Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. In einem Beratungsgespräch mit einer Notarin oder einem Notar wird zunächst die Ausgangslage geklärt. „Wir stellen Fragen, an die die Eheleute häufig gar nicht gedacht hätten“, erläutert Thelen. „Die Erforschung des Willens beider Seiten in Bezug auf mögliche Ereignisse in der Zukunft ist essenziell“, so Thelen weiter. Natürlich kommt es vor, dass die Partner unterschiedliche Vorstellungen von einzelnen Punkten haben. Die Notarin oder der Notar steht dann beiden Parteien gleichsam beratend und neutral zur Seite. Zu echtem Streit kommt es aber selten, denn die Eheleute befassen sich mit diesen empfindlichen Themen zu einem Zeitpunkt, an dem sie eine gemeinsame Zukunft planen. „Werden die Themen hingegen erst besprochen, wenn die Ehe bereits in einer Krise ist, stehen häufig verletze Gefühle im Weg und die Kompromissbereitschaft sinkt gegen Null“, so Thelen. Übrigens sind diese Beratungstermine alle in der vom Gesetzgeber für den Ehevertrag vorgesehenen Notargebühr enthalten. Die gesetzliche Höhe der Gebühr orientiert sich am Vermögen der Eheleute und ist daher sozialverträglich gestaltet.

Ist der gemeinsame Wille des Paares erforscht, prüft die Notarin oder der Notar, ob die gesetzlichen Regelungen bereits die Vorstellungen der Parteien abbilden. Manchmal kommen die Beteiligten zu dem Ergebnis, dass ein Ehevertrag nicht erforderlich ist. In vielen Fällen aber entsprechen die im Gesetz normierten Folgen einer Scheidung nicht den Vorstellungen der Ehepartner. Wer etwa während der Ehe ein Unternehmen aufbaut, kann im Scheidungsfall hart von dem Zugewinnausgleich betroffen sein. Ist das Kapital im Unternehmen gebunden, muss ein Darlehen zur Finanzierung der Ausgleichsforderung aufgenommen oder gar das Unternehmen verkauft werden.

Auch kann es sinnvoll sein, den Wertzuwachs von geerbtem Vermögen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Wer etwa während der Ehe ein Haus in guter Lage geerbt hat, für den kann eine Scheidung schnell teuer werden. Schlimmstenfalls muss die Immobilie – möglicherweise das Elternhaus – verkauft werden.

Ein Ehevertrag kann aber auch dazu dienen, die Rechte der Eheleute zu stärken. So kann es etwa ratsam sein, einen individuellen Unterhaltsanspruch für den kinderbetreuenden Ehegatten zu vereinbaren. Kreativität und Individualität sind hierbei kaum Grenzen gesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.notar.de/themen/familie/ehevertrag.

Weitere Artikel

Notarinnen und Notare: Ein rechtssicherer Start in die Unternehmensgründung

Der Weg von der Idee zum eigenen Unternehmen wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Entrepreneure profitieren bei der Gründung von verlässlicher Rechtsberatung durch Notarinnen und Notare. Ihre neutrale, kompetente Begleitung sorgt dafür, dass Startups von Anfang an auf einem soliden Fundament stehen. Früh Klarheit schaffen – vor Ort oder online „Gerade

Altbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft – dringend Handlungsbedarf prüfen

Durch die letzte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich die Voraussetzungen, unter denen Beschlüsse einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft auch gegenüber Käufern und anderen Rechtsnachfolgern gelten, erheblich geändert. Die Übergangsvorschrift zum Schutz alter Beschlüsse läuft Ende 2025 aus. Es sollte daher geprüft werden, ob für Altbeschlüsse Anpassungsbedarf besteht. Vereinbarungen und Beschlüsse Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet

Kredit abbezahlt ‒ und jetzt?

Wenn ein Darlehen endlich abbezahlt ist, fragen sich viele Eigentümer, was mit der dafür eingetragenen Grundschuld passiert. Muss sie gelöscht werden oder kann sie einfach im Grundbuch stehenbleiben? Entgegen landläufiger Meinung bringt das „Stehenlassen“ nur in wenigen Fällen Vorteile, birgt gleichzeitig aber erhebliche Risiken für einen späteren Verkauf oder eine

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr