Skip to content

Den letzten Willen klicken?

In wenigen Klicks zum Testament

Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer  lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: „Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles Testament, muss alles handschriftlich niedergeschrieben und anschließend unterschrieben werden“, erklärt Notarassessor Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Das ausgeworfene Muster einfach abzuschreiben, hat allerdings auch seine Tücken. „Für sehr einfach gelagerte Fälle mag dies eine Option sein. Oft wissen die Rechtsuchenden aber gar nicht, wie komplex ihr Fall ist und wo Fallstricke lauern können“, berichtet Martin Thelen. „Häufig kommt dann später das böse Erwachen.“

One size fits all – nicht beim letzten Willen!

Nicht nur bei Patchworkfamilien, großen Vermögen oder Verbindungen ins Ausland lohnt sich ein Beratungsgespräch. Schon beim klassischen Berliner Testament zwischen Eheleuten stellen sich Fragen, die in Standardformularen kaum abzubilden sind. Die vermeintlich einfache Frage, ob und ggf. inwieweit ein Ehegatte nach dem Tode des anderen das Testament noch ändern kann, z.B. weil er oder sie sich mit den Kindern zerstreitet, ist nur ein Beispiel von vielen. Aufgrund unbedachter Formulierungen sind Eheleute vielfach nach dem Tod des Partners oder Partnerin unwiderruflich an das Testament gebunden und können nicht auf Veränderungen reagieren. Auch können die Onlinedienste nicht im gleichen Umfang über rechtliche Begrifflichkeiten aufklären und hinterfragen, ob das Angeklickte wirklich dem Gewollten entspricht. „Eine Vor- und Nacherbfolge zum Beispiel kann im ersten Moment sehr reizvoll klingen. Welche Konsequenzen sie aber haben kann, gerade wenn Immobilien zur Erbschaft gehören, ist den Beteiligten meist nicht klar,“ weiß Thelen.

Beratung inklusive

Automatisch erstellte Testamente können den Testierenden einen ersten Eindruck vermitteln, über welche Fragen sie sich Gedanken machen sollten. Der letzte Wille ist jedoch eine hoch individuelle Angelegenheit. Vor der Übernahme eines Muster-Testaments empfiehlt sich daher stets ein Beratungsgespräch mit einer Notarin oder einem Notar. Kommt es später zur Beurkundung des Testaments, fallen für die Beratung keine zusätzlichen Kosten an. Und was viele nicht wissen: Im Ergebnis können Online-Testamente sogar teurer und aufwändiger sein als ein notarielles Testament. Denn nach dem Tod brauchen die Erben einen Erbschein, was mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden sein kann. Ein eindeutiges notarielles Testament ersetzt aber den Erbschein, bei Ehegatten sogar für beide Todesfälle. In vielen Fällen ist ein notarielles Testament dabei günstiger als ein Erbschein.

 

Weitere Pressemitteilungen des Medienverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal des Medienverbunds der Notarkammern.

Weitere Artikel

Solaranlage auf dem Dach – was beim Immobilienverkauf zu beachten ist

Viele Eigentümer unterschätzen den Regelungsbedarf, wenn sie ein Haus mit Photovoltaikanlage verkaufen. Notarinnen und Notare klären auf und bieten rechtsichere Lösungen. Was Käufer und Verkäufer wissen müssen. Millionen Häuser in Deutschland tragen eine Solaranlage auf dem Dach. Doch was passiert mit dieser Anlage, wenn das Haus verkauft wird? Gehört sie

Hauskauf als Familie oder Paar: Wann eine GbR sinnvoll sein kann

Kaufen Paare, Geschwister oder Eltern und Kinder gemeinsam eine Immobilie, stellt sich nicht nur die Frage, wem welcher Anteil gehört. Wichtig ist auch: Wer zahlt wie viel? Was passiert bei Trennung, Tod oder späterer Übertragung auf die nächste Generation? Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, kann in solchen Fällen eine

Beurkundung oder Beglaubigung?

Notarinnen und Notaren beurkunden und beglaubigen. Was aber ist der Unterschied? Häufig werden die Begriffe durcheinandergeworfen oder gleichgesetzt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten.Während die Beurkundung für bedeutsame Rechtsgeschäfte vorgeschrieben und hier notarielle Beratung inklusive ist, wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung grundsätzlich nur die Identität des Unterschreibenden bestätigt. Beurkundung

Kontaktformular

Die eingegebenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet.

*Pflichtfeld

Anschrift

Dr. Karsten Schwipps
Königstraße 11
01097 Dresden

(barrierefreier Zugang)

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon-Sprechzeiten

Mo – Do: 09.00 – 12 .00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 13.00 Uhr